Unterschriftsbeglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften erfolgen durch die Meldebehörde nur dann, wenn das unterschriebene Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient.

Unterschriften ohne zugehörigen Text, zur öffentlichen Beglaubigung oder für andere Zwecke können nur von einem Notar oder Ratsschreiber (Bürgermeister) beglaubigt werden.

Die Beglaubigung kann nur dann erfolgen, wenn die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vorgenommen wird.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

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