Ummeldung innerhalb des Ortes

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Dornstettens müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Rathaus ummelden. Hierfür ist ihr persönliches Erscheinen in der Meldestelle erforderlich.

Zur Ummeldung ist der gültige Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.

Seit 01.11.2015 ist Ihr Wohnungsgeber verpflichtet, den Einzug oder den Auszug schriftlich zu bestätigen.

Legen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung der Meldebehörde vor. Den Vordruck finden Sie unter "Formulare" oder bei uns im Einwohnermeldeamt bzw. den Ortschaftsverwaltungen Aach und Hallwangen!

 

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Telefax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Sperrhotline Neuer Personalausweis:

+49 116 116