Steuerliche Lebensbescheinigungen
Zur Eintragung von Kindern unter achtzehn Jahren auf der Lohnsteuerkarte, die nicht im Haushalt des Vaters oder der Mutter leben, wird eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt.
Sie ist bei der Meldebehörde am Wohnsitz des Kindes zu beantragen.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
Anfahrt planen
Telefon:
07443 9620-47
Telefax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
Sperrhotline Neuer Personalausweis: