Sterbeurkunde
Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Dies geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils notwendig sind.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Nur das Standesamt, bei dem der Tod beurkundet wurde, kann die Sterbeurkunde ausstellen. Die Sterbeurkunde enthält Angaben darüber, wann und wo ein Mensch verstorben ist und gibt Auskunft über den Familienstand des Verstorbenen. Sie kann nur
- vom Ehegatten,
- von den Eltern,
- Großeltern,
- Kindern oder
- Enkelkindern
des Verstorbenen beantragt werden.
Ihre Ansprechpartner
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Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
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