Sterbefallbeurkundung

Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.

Dies geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils notwendig sind.

 

Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

 

Ihre Ansprechpartner

Kontakt

Zimmer: 107

Telefon: 07443 9620-48
Fax: 07443 9620-96
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

 

Kontakt

Zimmer: 108

Telefon: 07443 9620-45
Fax: 07443 9620-49
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1+2
72280 Dornstetten
Anfahrt planen

Telefon: 07443 9620-48
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr