Sterbefallbeurkundung
Sterbefälle sind beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen.
Dies geschieht in der Regel durch ein Bestattungsinstitut. Das Bestattungsinstitut regelt alle erforderlichen Formalitäten und ist damit vertraut, welche Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls jeweils notwendig sind.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.
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