Sperrzeit

Allgemeine Sperrzeit
Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften beginnt um 2:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit um 3:00 Uhr. Sie endet um 6 Uhr.
Sonderfälle
In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 3 Uhr.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-42
Telefax: 07443 9620-49

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr