Spendenbescheinigungen

Wenn Sie an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen z.B.

  • die Feuerwehr,
  • den Kindergarten,
  • die Schule oder
  • das Jugendhaus
spenden wollen, erhalten Sie hier eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können.

Sämtliche gemeinnützige Vereine sind berechtigt und verpflichtet, bei eingehenden Spenden selbst eine Spendenbescheinigung zu erteilen.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-20
Telefax: 07443 9620-29

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr