Plakate, Plakatiergenehmigungen
Für die Aufstellung von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum wird eine Erlaubnis benötigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Tel. 07443/9604-0, E-Mail: gvv-dornstetten@online.de.
Das Aufhängen von Plakaten in Geschäften bedarf keiner Genehmigung der Gemeinde, nur einer Erlaubnis des Geschäftsinhabers.
Werbebanner können an ausgewählten Stellplätzen in der Freudenstädter und Tübinger Straße sowie in Hallwangen aufgehängt werden. Eine Genehmigung der Stadtverwaltung ist notwendig. Außerdem fallen hierfür Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an Frau Simone Glöckle.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-41
Fax:
07443 9620-49
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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