Plakate, Plakatiergenehmigungen

Für die Aufstellung von Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum wird eine Erlaubnis benötigt. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Tel. 07443/9604-0, E-Mail: gvv-dornstetten@online.de.

 

Das Aufhängen von Plakaten in Geschäften bedarf keiner Genehmigung der Gemeinde, nur einer Erlaubnis des Geschäftsinhabers.

 

Werbebanner können an ausgewählten Stellplätzen in der Freudenstädter und Tübinger Straße sowie in Hallwangen aufgehängt werden. Eine Genehmigung der Stadtverwaltung ist notwendig. Außerdem fallen hierfür Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an Frau Simone Glöckle.

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Zimmer: 108

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Zuständiges Amt

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Rathaus Dornstetten
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72280 Dornstetten
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