Personalausweise

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter sechzehn Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen, die Zustimmungserklärung finden Sie unten im Reiter Dokumente. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.

Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen.

Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • ggf. Geburtsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild in Digitaler Form. Dieses können Sie bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code – ähnlich einem QR-Code. Bitte bringen Sie diesen Code zu Ihrem Termin mit. Wir rufen das Lichtbild damit digital ab.

    Ausgedruckte Passbilder oder selbst erstellte digitale Fotos können nicht angenommen werden.

    Das Lichtbild kann ebenfalls für 6,00 € direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden. Es wird ausschließlich für die Beantragung des Ausweisdokuments verwendet; ein Ausdruck ist nicht möglich.

Die Bearbeitungsdauer für den Personalausweis beläuft sich auf ca. drei Wochen. 

 

Gebühren:

Ausstellung von Personalausweisen:

  • Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro ( 3 Monate gültig)

 

Änderungen rund um den Personalausweis:

  • Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion ab dem 16. Lebensjahr: gebührenfrei
  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

 

Sperrhotline :

+49 116 116

Mo - So, 0 - 24 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Sperrhotline Neuer Personalausweis:

+49 116 116