Namensänderungen, Namenserteilung (Anträge)

Hinweise zum Thema Namensänderungen, Namenserteilung (Anträge)

 

Das deutsche Namensrecht ist grundsätzlich über die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es beinhaltet Möglichkeiten der Namensgestaltung und Namensführung z. B. im Rahmen der

 

  • Geburtsbeurkundung
  • Namenserteilung
  • Eheschließung oder
  • Eheauflösung

 

Diese zivilrechtlichen Reglungen sind teilweise binden und im Nachhinein nicht mehr veränderbar. Liegt ein wichtiger Grund vor, besteht durch die öffentlich-rechtliche Namensänderung jedoch die Möglichkeit, einen anderen als den zivilrechtlich vorgesehenen Namen rechtmäßig führen zu dürfen.

 

Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Namensänderung eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung vorliegende unverhältnismäßige Belastung des Betreffenden beseitigt werden kann. Abzuwägen sind dabei die Interessen des Antragstellers mit den Interessen der Allgemeinheit.

 

Die Kosten für eine Namensänderung unterscheiden sich im Einzelfall und können bis zu € 1.000 betragen.

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