Nachbeurkundung von Eheschließungen
Allgemeine Informationen
Sie haben im Ausland geheiratet und sind sich nicht sicher, ob die Ehe hier gültig ist?
Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten:
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Bei Urkunden aus einigen Ländern sollte die Urkunde mit einer Apostille (Überbeglaubigung) bzw. Legalisation versehen sein. Genauere Informationen dazu können Sie bei uns telefonisch, persönlich oder per E-Mail erhalten.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe
abzugeben oder die Nachbeurkundung der Ehe zu beantragen (siehe folgenden Absatz).
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin, den Sie bitte telefonisch mit uns vereinbaren.
Die Namensführung nach der Eheschließung im Ausland
In vielen Ländern haben Sie nicht die Möglichkeit, eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abzugeben und einen Ehenamen zu bestimmen. Dies können Sie, sofern Sie einen gemeinsamen Namen führen möchten, bei uns nachholen, wenn einer von Ihnen seinen Wohnsitz in Dornstetten hat.
Für die Namenserklärung benötigen Sie folgende Urkunden:
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Sie können die Erklärung nur gemeinsam abgeben. Zusätzlich können Sie auch noch die Nachbeurkundung der Ehe bei uns beantragen (siehe oben).
Die Nachbeurkundung der Eheschließung
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber die Nachbeurkundung hat natürlich auch Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
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Für die Nachbeurkundung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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In einigen Fälle benötigen Sie für ausländische Urkunden eine Apostille oder Legalisation. Bitte erkundigen Sie sich bei uns telefonisch oder persönlich, ob das in Ihrem Fall erforderlich ist.
Gebühren
Bei der Antragstellung werden folgende Gebühren fällig:
Beurkundung der Eheschließung im Ausland: 110,00 €
Erklärung zur Namensführung: 40,00 €
Ausstellung der Eheurkunde: 20,00 €
Beg. Abschrift aus dem Eheregister: 20,00 €
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin, den Sie bitte telefonisch mit uns vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1+2
72280 Dornstetten
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07443 9620-48
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
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