Nachbeurkundung von Eheschließungen

Allgemeine Informationen

Sie haben im Ausland geheiratet und sind sich nicht sicher, ob die Ehe hier gültig ist?

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten:

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt die Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich. Bei Urkunden aus einigen Ländern sollte die Urkunde mit einer Apostille (Überbeglaubigung) bzw. Legalisation versehen sein. Genauere Informationen dazu können Sie bei uns telefonisch, persönlich oder per E-Mail erhalten.

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe

abzugeben oder die Nachbeurkundung der Ehe zu beantragen (siehe folgenden Absatz).

 

Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin, den Sie bitte telefonisch mit uns vereinbaren.

 

Die Namensführung nach der Eheschließung im Ausland

In vielen Ländern haben Sie nicht die Möglichkeit, eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abzugeben und einen Ehenamen zu bestimmen. Dies können Sie, sofern Sie einen gemeinsamen Namen führen möchten, bei uns nachholen, wenn einer von Ihnen seinen Wohnsitz in Dornstetten hat.

 

Für die Namenserklärung benötigen Sie folgende Urkunden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • die Heiratsurkunde mit Übersetzung oder die internationale Heiratsurkunde, ggf. benötigen Sie eine Apostille oder Legalisation (abhängig vom Eheschließungsstaat, bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, was Sie genau benötigen)
  • eine begl. Abschrift aus dem Geburtenregister (wenn Sie in Deutschland geboren sind), wenn möglich nicht älter als sechs Monate
  • die Geburtsurkunde des Kindes, wenn Sie ein gemeinsames Kind haben

 

Sie können die Erklärung nur gemeinsam abgeben. Zusätzlich können Sie auch noch die Nachbeurkundung der Ehe bei uns beantragen (siehe oben).
 

Die Nachbeurkundung der Eheschließung

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber die Nachbeurkundung hat natürlich auch Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.

 

Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:

  1. Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling
  2. Sie haben vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet, dem einer von Ihnen angehört, wobei keiner zum Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, z.B. zwei türkische Staatsangehörige die auf dem türkischen Generalkonsulat geheiratet haben
  3. Einer von Ihnen muss seinen Wohnsitz in Dornstetten haben.

 

Für die Nachbeurkundung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • wenn Sie im Ausland geboren sind: die Geburtsurkunde (international oder mit Übersetzung)
  • wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren: die Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe
  • wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren: die Heiratsurkunde (international oder mit Übersetzung) sowie das Scheidungsurteil (mit Übersetzung und Anerkennung) oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten (international oder mit Übersetzung)
  • wenn Sie gemeinsame Kinder haben: die Geburtsurkunden der Kinder.

In einigen Fälle benötigen Sie für ausländische Urkunden eine Apostille oder Legalisation. Bitte erkundigen Sie sich bei uns telefonisch oder persönlich, ob das in Ihrem Fall erforderlich ist.
 

Gebühren

Bei der Antragstellung werden folgende Gebühren fällig:

Beurkundung der Eheschließung im Ausland: 110,00 €

Erklärung zur Namensführung: 40,00 €

Ausstellung der Eheurkunde: 20,00 €

Beg. Abschrift aus dem Eheregister: 20,00 €

 

Für die Antragstellung benötigen Sie einen Termin, den Sie bitte telefonisch mit uns vereinbaren.

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