Landesfamilienpass
Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Alleinerziehende,
- Familien mit drei und mehr Kindern
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind mit mindestens fünfzig Prozent Erwerbsminderung
- Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind
- Asylbewerber mit mindestens einem Kind
Die Inhaber eines Landesfamilienpasses (Eltern und Kinder) sind berechtigt, die im Gutscheinheft zum Landesfamilienpass genannten Einrichtungen kostenlos zu besuchen.
Sie können den Landesfamilienpass im Rathaus beantragen.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-47
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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