Jahreskurtaxe
Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 der Kurtaxesatzung, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben, haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthaltes, eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Person 36,00 € / Jahr.
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