Hundesteuer
Soweit Sie oder andere Personen einen Hund halten, ist der Hund anzumelden. Wie die Anmeldung eines Hundes ist auch die Abmeldung schriftlich vorzunehmen.
Eine Abmeldung ist beispielsweise bei einem Halterwechsel, beim Wegzug des Halters aus der Stadt oder durch den Tod des Hundes erforderlich.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein, siehe Hundesteuersatzung der Stadt Dornstetten.
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