Gewerbezentralregisterauskunft (Antrag juristische Person)
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Ihren Antrag auf Erteilung nimmt das Rathaus entgegen. Um das Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als achtzehn Jahre, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen.
Das Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug können Sie entweder durch persönliche Vorsprache oder schriftlich beantragen.
Es gibt Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge für behördliche und private Zwecke. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde können auf Antrag zuvor beim Amtsgericht des Wohnortes eingesehen werden.
Bearbeitungsdauer: acht bis zehn Werktage
Die Gebühren für diesen Vorgang betragen 13,00 Euro und sind bei Antragstellung zu entrichten.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-47
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
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