Gewerbesteuer
Alle Gewerbetreibende unterliegen der Steuerpflicht.
Ob die Steuerpflicht besteht, wird durch das zuständige Finanzamt festgestellt.
Gegebenenfalls erhält die Stadt vom Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid, der dann für die Berechnung und Veranlagung zugrunde gelegt wird. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem städtischen Gewerbesteuerhebesatz, den der Gemeinderat festlegt, multipliziert. In Dornstetten beträgt der Gewerbesteuerhebesatz derzeit 345 %.
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