Gewerberegisterauskunft
Jeder kann bei einem berechtigten Interesse Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten, wenn es sich um Grunddaten wie Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift handelt.
Das rechtliche Interesse muss glaubhaft sein, dann kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben beziehen.
Zulässig sind unter diesen Voraussetzungen Einzel- wie auch Gruppenauskünfte, z. B. an Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Die Gewerbeauskunft ist schriftlich zu beantragen.
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9620-47
Fax:
07443 9620-96
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
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