Baulasten
Öffentlich-rechtliche Baulasten werden im jeweiligen Baulastenverzeichnis einer Gemeinde geführt.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für Grundstücke (bebaute/unbebaute) im Stadtgebiet Dornstetten (Gemarkungen Dornstetten, Aach und Hallwangen) erhalten Sie auf schriftliche Anfrage (gerne per E-Mail) unter Angabe der Grundstücks-Flst.-Nr., ggfs. Straße und Hausnummer sowie der Gemarkung unter Darlegung eines berechtigten Interesses.
Die Auskünfte sind gebührenfrei. Bei Vorliegen von Baulasten erhalten Sie bei berechtigtem Nachweis eine Abschrift/Fotokopie.
Zuständig für die Vorbereitung von Baulasten-Übernahmeerklärungen und die Abgabe von entsprechenden Erklärungen ist der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Frau Merz.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Hauptstraße 18
Eingang Raiffeisenstraße
72280 Dornstetten
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Telefon:
07443 9604-0
Telefax:
07443 9604-19
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
montags - donnerstags 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
freitags 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Baulasten finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: