Anträge auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Abbruch von Gebäuden
Ihre Ansprechpartnerin für die Bearbeitung von Bauanträgen im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich ist Iris Lembach.
Für die Erteilung von Baugenehmigungen ebenso bei Fragen zum Verfahren und Verfahrensabläufen ist der Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten als Untere Baurechtsbehörde (Baugenehmigungsbehörde) für die Verbandsgemeinden Dornstetten-Glatten-Schopfloch-Waldachtal zuständig.
Anträge zu Bauvorhaben im Stadtgebiet Dornstetten (Gemarkungen Dornstetten, Aach und Hallwangen)
- im Baugenehmigungsverfahren oder
- im Kenntnisgabeverfahren wie auch
- Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
sind mit allen für die Durchführung der Verfahren erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) und bei genehmigungspflichtigen Vorhaben zusammen mit dem Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) direkt bei der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten, einzureichen.
Ihr Ansprechpartner
Sprechzeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr