Aach

Dort, wo sich die drei Quellflüsse Ettenbach, Stockerbach und Kübelbach zur Glatt, einem Nebenfluss des Neckars vereinen, liegt der Stadtteil Aach. Der Ort ist wahrscheinlich, wie Dornstetten, um 1100 in der Hand Kaiser Heinrichs II. gewesen und teilt von da an im wesentlichen die Geschicke der Stadt.

Evangelische Kirche in Aach
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Evangelische Kirche in Aach

Erstmals urkundlich erwähnt ist Aach im Jahr 1150 in einer Schenkungsurkunde Heinrichs II. an das von ihm gegründete Hochstift Bamberg. Eine nicht unbedeutende Rolle spielte Aach in mehreren Jahrhunderten in dem sogenannten Waldgeding, in dem die Gemeinden im Quellgebiet der Glatt, als Aach, Benzinger Hof, Dietersweiler, Dornstetten, Grüntal, Hallwangen, Untermusbach und Wittlensweiler zu einer Nutzungsgemeinschaft zusammengeschlossen waren. Die Rechte und Pflichten des Waldgedings mit Sitz in Aach wurden 1459 in einem "Weistum" festgelegt. Die Rechtsprechung traf in allen strittigen, das Waldgeding berührenden Fragen, ein besonderes Gericht, das unter Vorsitz des jeweiligen Amtsvogtes von Dornstetten mit 12 gewählten Richtern zweimal jährlich in Aach im Hof, der "alten Sonne", dem heutigen Gasthof "Waldgericht", nach überlieferter Sitte tagte.

Eifrig betrieben wurde von Aach aus die Flößerei auf der Glatt. Im Ort waren zwei Floßweiher, der größere zwischen der Kirche und dem Weiherweg und ein zweiter unterhalb des jetzigen Sportplatzes. Etwa zehn Floße wurden jährlich in Aach gebunden und gingen mit aufgestauten Flutwellen die Glatt abwärts zum Neckar und manchmal auch zum Rhein. Der Bau der Bahnlinie Stuttgart-Freudenstadt wurde im Jahr 1879 fertiggestellt und versetzte der Flößerei den Todesstoß.

In neuerer Zeit hat sich das ehemalige Bauern- und Handwerksdorf ungemein schnell weiterentwickelt, und die Wohnbebauung ist weit hangaufwärts in Richtung Dornstetten vorangeschritten. Auch viele Bürger aus der naheliegenden Kreisstadt Freudenstadt haben dort in bevorzugter Wohnlage ihr "Häusle" gebaut, so daß sich der Charakter des Ortes mehr und mehr zu einer Wohngemeinde veränderte.