1. Richtlinie zur finanziellen Förderung zur Beseitigung von Leerständen von Ladenlokalen und Geschäftsimmobilien

Sie überlegen sich, ein Geschäft in der Dornstetter Innenstadt zu eröffnen? Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Richtlinie der Stadt Dornstetten mit dem Ziel, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen und Neuansiedlungen zu erleichtern.

Bezuschusst werden können:

  • Investitionen des Immobilieneigentümers zum Umbau für einen neuen Mieter
  • Investitionen des Mieters für die Einrichtung und Ausstattung des Ladengeschäfts
  • die Miete des Ladengeschäfts für die ersten 24 Monate

Weitere Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Downloads.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne wenden an: Wirtschaftsförderung Dornstetten