Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Campingplatz“, Dornstetten und Dornstetten-Hallwangen
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Campingplatz“ in Dornstetten und Dornstetten-Hallwangen beschlossen (Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB). In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 29.09.2026 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan „Campingplatz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Ordnung des bestehenden Campingplatzes geschaffen werden, um eine geordnete sowie nachhaltige Entwicklung des Standortes sicherzustellen.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen, Pflanzen und Tieren, der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden, Wasser, Klima, des Landschafts- und Ortsbildes sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 29.09.2026. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 29.09.2026.
Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Dornstetten und Auslegung im Rathaus
Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
vom 12.10.2026 bis 16.11.2026 (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter https://www.dornstetten.de/buergernachrichten. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dornstetten, den 9. Oktober 2026
gez.
Bernhard Haas
Bürgermeister
