06.11.2026

Öffentliche Bekanntmachung "6. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten - Frühzeitige Beteiligung"

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten hat am 4. August 2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan 2030 erneut zu ändern: „Flächennutzungsplan 2030 – 6. Änderung“. Der Vorentwurf der sechsten Flächennutzungsplanänderung wurde in gleicher Sitzung beschlossen. Ebenso wurde die frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Zu den Änderungen des Flächennutzungsplans zählt das „Postareal“, die „Bahnhofstraße II“ und die „Verlegung Wertstoffzentrum“ in Dornstetten, die „Freiflächen-PV-Anlage Palmberg“ in Glatten, die „Wohnbauerweiterung Talweg“ in Schopfloch-Oberiflingen und die „Umnutzung Tennisanlage“ in Waldachtal-Lützenhardt. Zusätzlich erfolgt die nachrichtliche Übernahme des Bestandes zum Änderungspunkt „Heizzentrale zur Wärmeversorgung“ in Glatten.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehenden Gesamtübersicht der einzelnen Änderungspunkte.  

Veröffentlichung auf den Homepages der Verbandsgemeinden und Auslegung in den Rathäusern

Der Vorentwurf der sechsten Flächennutzungsplanänderung wird 

                                        vom 9. November 2026 bis 9. Dezember 2026          

im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten unter https://www.dornstetten.de/buergernachrichten/, auf der Homepage der Gemeinde Waldachtal unter https://www.waldachtal.de/de/leben-in-der-gemeinde/informatives/flaechennutzungsplan, auf der Homepage der Gemeinde Schopfloch unter  https://www.schopfloch.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan und auf der Homepage der Gemeinde Glatten unter https://www.glatten.de/wirtschaft-bauen/bauen/flaechennutzungsplan-2030 veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch im Rathaus jeder der Verbandsgemeinden Dornstetten, Glatten, Schopfloch und Waldachtal während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten: gvv-stockburger@online.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Dornstetten, den 6. November 2026

gez.  Tore-Derek Pfeifer

Verbandsvorsitzender