Öffentliche Bekanntmachung "Kreisstraße 4744 - Ausbau zwischen Dietersweiler und Aach"
Kreisstraße 4744 Ausbau zwischen Dietersweiler und Aach
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:
- Der Landkreis Freudenstadt hat die Planfeststellung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) für folgendes Bauvorhaben beantragt:
Ausbau der K 4744 zwischen Dietersweiler und Aach
Die Kreisstraße 4744 besteht aus der Benzinger Straße und der Dietersweiler Straße und verbindet die Ortschaften Dietersweiler (Stadt Freudenstadt) und Aach (Stadt Dornstetten). Der Bauabschnitt beginnt in Dietersweiler an der Kreuzung Freudenstädter Straße – Benzinger Straße - Harteckstraße und endet am bereits ausgebauten Abschnitt der K 4744 ca. 500 Meter vor der Einmündung in die Landesstraße 411 in Aach.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Eingriffe und Maßnahmen:
- Ausbau der K 4744 zwischen Dietersweiler und Aach auf einer Länge von ca. 1,18 km mit einer Fahrbahnbreite von 6 m
- Anlage eines straßenbegleitenden Gehwegs westlich der K 4744 von Bau-km 0+010 bis 0+130 mit einer Breite von 1,50 m
- Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs von Bau-km 0+130 bis 0+460 westlich der Kreisstraße mit einer Breite von 2,50 – 3,00 m bis zum Gehöft „Benzinger Hof“
- Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs östlich der K 4744 von Bau-km 0+020 bis 0+140 mit einer Breite von 3,00 m
- Anlage neuer Bankette mit einer Breite von jeweils 1,50 m
- Verbesserung der Fahrbahnbefestigung inkl. frostsicherem Ausbau
- Entschärfung des Kurven- und Höhenverlaufs sowie Anpassung der Maße der K 4744 wie Breite, Neigung, Krümmung zur Prävention von Unfällen
- Verbesserung der Straßenentwässerung durch straßenparallele Mulden
- Bau eines Retentionsbeckens mit Drosselschacht unterhalb des Benzinger Hofs zw. Bau-km 0+736 und 0+819 mit einem Beckenvolumen von 915 m3
- Verlegung der im Bereich des Retentionsbeckens parallel zur Straße verlaufenden Entwässerungs- sowie Wasserleitungen
- Sicherung bzw. Verlegung von sonstigen Leitungen
- Lage- und höhenmäßige Anpassung von Grünflächen, Zufahrten und Einmündungen von Wirtschaftswegen und Straßen
- Eingriffe in das Naturschutzgebiet „Benzinger Berg“
- Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Glatttal“
- Eingriffe in das Offenlandbiotop „Feldhecke NO Dietersweiler an Benzinger Straße“
- Eingriffe in das Offenlandbiotop „Straßenbegleitende Hecken SW Aach, Heugler“
- Anlage von Ersatzhabitaten für Zauneidechsen angrenzend zum Naturschutzgebiet „Benzinger Berg“
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
- Die Planunterlagen werden auf den Internetseiten der folgenden Städte im Zeitraum vom 01.09.2026 bis 30.09.2026 zur Einsicht zugänglich gemacht:
- Stadt Freudenstadt: https://www.freudenstadt.de/bekanntmachung
- Stadt Dornstetten: https://www.dornstetten.de/buergernachrichten
Die Planunterlagen werden zusätzlich in der Zeit vom 01.09.2026 bis einschließlich 30.09.2026 während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Freudenstadt in Papierform zugänglich gemacht.
- Jeder, dessen Belange durch eine Zulassungsentscheidung berührt werden, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch eine Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes (Vereinigungen), können
bis einschließlich zum 14.10.2026
schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe oder bei den o.g. Städten Freudenstadt und Dornstetten Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Einwendungsfrist). Bei elektronischer Übermittlung müssen die Voraussetzungen des § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz gewahrt sein. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.
Aus schriftlichen und elektronischen Einwendungen oder Stellungnahmen muss der volle Name und die Anschrift erkennbar sein, damit diese im Verwaltungsverfahren zugeordnet werden können. Das Aktenzeichen (RPK17-0513.2-50) sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke sollen angegeben werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan im Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbehelfsverfahren.
- Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe, zuständig.
Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
- Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden rechtzeitige Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger, die Vereinigungen und diejenigen, die Äußerungen abgegeben haben, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
- Hinweis:
Vom Beginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und Anbaubeschränkungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Kraft treten.
- Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Abteilungen / Abteilung 1 - Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz / Referat 17 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren / Straßen“ zugänglich gemacht.
- Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden.
Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt.
Im Auftrag
Stadt Dornstetten
