Steuerliche Lebensbescheinigungen

Zur Eintragung von Kindern unter achtzehn Jahren auf der Lohnsteuerkarte, die nicht im Haushalt des Vaters oder der Mutter leben, wird eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt.

Sie ist bei der Meldebehörde am Wohnsitz des Kindes zu beantragen.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

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+49 116 116