Personenstandsurkunden

Ausstellung von Personenstandsurkunden

 

Urkunden und Beglaubigungen von Abschrift aus Personenstandsbüchern dürfen nur vom Standesamt vorgenommen werden

 

siehe unter:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde

 

Voraussetzungen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei persönlicher Abholung)

 

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden.

 

Für alle anderen Personen gilt:

Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts; vollstreckbarer Titel; Zwangsvollstreckungsbescheid).

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Zuständiges Amt

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Marktplatz 1+2
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