Personalausweise

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist und eine Identitätprüfung vorgenommen wird, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Kinder unter sechzehn Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes nachzuweisen.

Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt sechs Jahre, für Personen über 24 Jahren zehn Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums (35 mm X 45 mm)
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
  • ggf. Geburtsurkunde

Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. drei Wochen, da die Ausweise von der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden müssen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Den Produktionsstand Ihres Ausweisdokuments können Sie jederzeit online unter Angabe der Seriennummer sowie Ihres Geburtsdatums abrufen: Link zur Abfrage des Produktionsstands (Auskunftsservice, externer Link)

Falls Sie in dringenden Fällen sofort einen Ausweis brauchen und dies glaubhaft darlegen können, erstellt Ihnen Ihre Meldebehörde einen vorläufigen Personalausweis. Bei der Antragstellung zum Personalausweis müssen Sie persönlich erscheinen.

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden 22,80€ / 37,00€ Gebühr erhoben. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist gebührenfrei.

 

Gebühren:

Ausstellung von Personalausweisen ab

1. Januar 2021


Antragstellende Person ab 24 Jahren           37,00 Euro (10 Jahre gültig)


Antragstellende Person unter 24 Jahren      22,80 Euro (6 Jahre gültig)


Vorläufiger Personalausweis                         10,00 Euro


 

Weitere Gebührenregelungen


Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres

-> gebührenfrei


Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion

-> gebührenfrei


Ausschalten der Online-Ausweisfunktion

-> gebührenfrei


Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)*

-> gebührenfrei


Ändern der Anschrift bei Umzügen

-> gebührenfrei


Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

-> gebührenfrei


Entsperren der Online-Ausweisfunktion

-> gebührenfrei


Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates

-> Festlegung durch Anbieter


* Ändern der PIN mit eigenem Kartenlesegerät jederzeit möglich.

 

Sperrhotline :

+49 116 116

Mo - So, 0 - 24 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Sperrhotline Neuer Personalausweis:

+49 116 116