Kirchenaustritt

Hinweise zum Thema Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben.

Für Kinder unter vierzehn Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. Bei Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Kinder über vierzehn Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wenn sie vorbeikommen, bringen Sie bitte mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über Taufort (falls bekannt - freiwillig)

Die Verwaltungsgebühr beträgt € 20,40.
Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam, die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.

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