Führerscheinanträge

Ersterteilung
Zur Beantragung Ihres Führerscheines müssen Sie persönlich bei uns erscheinen. Sie benötigen:

  • Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühr hierfür beträgt: 5,10€

Die Fahrerlaubnis tritt erst mit der Aushändigung des Führerscheins in Kraft. Beim erstmaligen Erwerb wird Ihnen die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Erweiterung der Fahrerlaubnis
Zur Beantragung der Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich bei uns erscheinen. Sie benötigen:

Für die Erweiterung um die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein Lichtbild
  • Ihren vorhandenen Führerschein
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift, falls Ihr Führerschein nicht von dem für Ihre Gemeinde zuständigen Landratsamt ausgestellt wurde
  • Eine Sehtestbescheinigung
  • Einen Nachweis über die Unterweisung in die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Eine Benachrichtigungskarte vom TÜV an die Fahrschule

Für die Ersterteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild
  • Ihren vorhandenen Führerschein
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift, sofern Ihr Führerschein nicht in von dem für Ihre Gemeinde zuständigen Landratsamt ausgestellt wurde
  • einen Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe (8 Doppelstunden)
  • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • eine Überwachungskarte vom TÜV an die Fahrschule

Der Euro - Führerschein
Seit dem 01.01.1999 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Fahrerlaubnisrecht, das an das EU-Recht angepasst wurde. Es beinhaltet zum Einen die Einführung des Euro-Führerscheines, zum Anderen die Einführung der EU-einheitlichen Fahrerlaubnisklassen.

Grundsätzlich muss jeder Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis seinen grauen oder rosa Führerschein in einen neuen scheckkartengroßen Euro- Führerschein umtauschen. Allerdings gilt hier eine Umtauschfrist von mindestens fünf Jahren, deren Beginn noch nicht abschließend festgelegt ist. Bei Erteilungen und Erweiterungen der Fahrerlaubnis wird gleich der neue EU-Führerschein ausgegeben. Fahrerlaubnisinhaber der Klassen 2 und 3 (alt) sollten sich ihren Führerschein rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausstellen lassen, damit ihre Fahrerlaubnis nicht in Teilbereichen eingeschränkt wird. Für Inhaber, die das 50. Lebensjahr bis zum 31.12.1999 vollenden, gilt hier eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2000. Bitte informieren sie sich im Einzelfall direkt bei ihrer zuständigen Behörde.

Den Euro-Führerschein müssen Sie persönlich beantragen. Bei der Abholung wird Ihr alter Führerschein einbehalten. Sie können jedoch auch beantragen, dass Ihnen Ihr Euro-Führerschein durch die Post zugeschickt wird. In diesem Fall müssen Sie Ihren alten Führerschein bei der Antragstellung entwerten lassen und erhalten für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Fahrerlaubnisnachweis.

Führerscheinklassen
Im Zuge der Anpassung an das EU-Recht wurde zum 01.01.1999 in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Fahrerlaubnisrecht eingeführt. Dieses beinhaltet neben der Einführung des Euro-Führerscheines auch eine EU-einheitliche Einteilung in die neuen Führerscheinklassen.

Im Vergleich zu den alten Führerscheinklassen wird bei den neuen Führerscheinklassen wesentlich feiner zwischen den zulässigen Gesamtmassen der jeweiligen Fahrerlaubnis unterschieden.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E wird befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Danach muss die Eignung zum Führen des entsprechenden Kraftfahrzeugs jeweils alle fünf Jahre durch eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten nachgewiesen werden.

Die Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E sind grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, nach deren Ablauf ebenfalls eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten vorzulegen sind.

Für die Klassen D, DE, D1 und D1E erfolgt eine Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr nur bei Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens bzw. einer medizinisch- psychologischen Untersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens.

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Bei Verlust Ihrer Fahrzeugpapiere oder Ihres Führerscheins setzen sie sich mit Ihrer Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle in dem für Ihre Gemeinde zuständigen Landkreis in Verbindung. Sollten Sie ihre Papiere wiederfinden, informieren Sie ebenfalls Ihre zuständige Behörde.

 

Internationaler Führerschein
Den internationalen Führerschein benötigen Sie nur für Länder in Afrika, Amerika oder Asien. Er berechtigt Sie nicht zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Seine Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Die für die Ausstellung zuständige Behörde ist die Führerscheinstelle beim Landratsamt.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Sperrhotline Neuer Personalausweis:

+49 116 116