Einzugsermächtigung

Durch das Erteilen einer Einzugs-/Abbuchungsermächtigung wird der Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung wesentlich erleichtert:

  • Die Steuer- oder Gebührenbeträge werden zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht, Sie müssen keine Termine mehr überwachen.
  • Das (lästige) Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfällt.
  • Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
  • Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Ein Formular erhalten Sie persönlich, auf telefonische Anforderung vom Rathaus oder hier zum Download.

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