Bodenrichtwerte

Vom Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Dornstetten wurden gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 243 BauGB die Bodenrichtwerte für das gesamte Verbandsgebiet zum 31.12.18 ermittelt. Die Bodenrichtwerte wurden, soweit vorhanden, aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke und nach Erfahrungen auf dem örtlichen Grundstücksmarkt abgeleitet, wie sie ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse zu erzielen wären. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten wurden die Bodenrichtwerte mit dem Wert festgestellt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die festgelegten Richtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte. Bei einzelnen Grundstücken bewirken ihre Lage, Bebauung, Grundstücksgröße und Zuschnitt sowie sonstige wertbeeinflussende Gegebenheiten, Abweichungen vom angegebenen Richtwert.

Den kompletten Text sowie die einzelnen Bodenrichtwerte können Sie sich als pdf-Datei im Downloadbereich herunterladen.

Seit Juli 2020 bilden die Städte Alpirsbach, Dornstetten und Freudenstadt sowie die Gemeinden Bad-Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Seewald, Waldachtal und Wörnersberg, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, einen gemeinsamen Gutachterausschuss. Diese Vereinbarung wurde am 27.02.2020 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, welche ihren Sitz in Baiersbronn hat.

Der gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus rund 35 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern, die alle in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Dazu bringen sie umfangreiche Markt- und Ortskenntnisse in das Gremium mit ein.

Laut dem Baugesetzbuch (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss im wesentlichen folgende Aufgaben (§ 193 Absatz 1 BauGB):

• Erstatten von Verkehrswertgutachten
• Führen der Kaufpreissammlung
• Ermitteln der Bodenrichtwerte und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten.

Weitere Informationen zum gemeinsamen Gutachterausschuss finden Sie unter:

www.gga-baiersbronn.de

Zuständiges Amt