Ausweisdokumente für Kinder

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Bei Änderung des Wohnortes, der Augenfarbe und der Größe des Kindes kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat:

BMI-Reisepass für Kinder

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern und Jugendlichen zwei Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Reisepass
  • Personalausweis

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In vielen Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Reisepass und/oder einen Personalausweis mit elektronischem Chip, auf dem biometrischen Daten, wie Lichtbild und ab 6 Jahren Fingerabdrücke, gespeichert sind.

Generelle Zuständigkeit:

die Passbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Auslandsdeutsche

  • für den Antrag innerhalb von Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • für den Antrag aus dem Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.

Unterlagen:

  • Geburtsurkunde und/oder Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 35 x 45 mm
  • wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • sollten nicht beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Gleiches gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung nur ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft wie z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

Ablauf:

Sie müssen den Reisepass und /oder Personalausweis persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

 

Kosten:

Personalausweis: EUR 22,80

Reisepass: EUR 37,50

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde das Ausweisdokument außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

Frist:

Personalausweis: ca. 3 Wochen

Reisepass: ca. 4-5 Wochen

Sonstiges:

Den Verlust des Reisepasses oder des Personalausweises müssen Sie schnellst möglich bei der Gemeinde anzeigen.

 

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
Anfahrt planen

Telefon: 07443 9620-47
Fax: 07443 9620-96

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr

Sperrhotline Neuer Personalausweis:

+49 116 116