Gestattung, vorübergehende Wirtschaftserlaubnis

Für den Betrieb eines gastronomischen Betriebes aus besonderem Anlass (Vereinsfeste u.ä.) besteht die Möglichkeit, für beschränkte Zeit und auf Widerruf zum Verzehr an Ort und Stelle eine vereinfachte Erlaubnis, eine sogenannte Gestattung, zu erhalten.

Eine kostenlose Abgabe der Speisen und Getränke hat nicht automatisch eine Erlaubnisfreiheit zur Folge. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob mit der Abgabe ein gewerbliches Interesse verbunden ist.

Die Gestattung kann bei der Gemeinde beantragt werden, am besten mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, damit alle möglichen Fragen geklärt werden können!

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus Dornstetten
Marktplatz 1 + 2
72280 Dornstetten
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Telefax: 07443 9620-49

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
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