Wohnberechtigungsschein
Sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, kann bei der Gemeinde ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden, der Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist.
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag - Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wohnberechtigungsschein finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: