01.03.2023
Aufhebung der Corona-Verordnung zum 01. März 2023
Die Landesregierung hat die Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft:
- Corona-Verordnung Schule
- Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen
- Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung
Quelle: Homepage Baden-Württemberg, Rubrik Corona
Welche bundesweiten Maßnahmen gelten noch bis zum 7. April?
Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:
- Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.