Öffentliche Bekanntmachung
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans „Seniorenheim Glattalstraße“, Dornstetten – Aach Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Erneute öffentliche Auslegung
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Seniorenheim Glattalstraße“, Dornstetten – Aach
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.03.2025 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf „Seniorenheim Glattalstraße“ in Dornstetten - Aach beraten. In gleicher Sitzung wurde der geänderte Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4 a III BauGB nochmals öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Abgrenzungsplan vom 24.02.2025 maßgebend.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Alten- und Pflegeheims „Im Schwarzwaldtal“ schaffen und den Anforderungen an gesetzliche Vorgaben für Heime gerecht werden. Damit wird eine langfristige Standortsicherung der Einrichtung ermöglicht. Außerdem können die Grundstücke von zwei leerstehenden ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden einer Neubebauung zugeführt werden.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 24.02.2025 mit Beschreibung der Biotop- und Habitatstrukturen bzgl. Lage und Nutzung des Untersuchungsgebiets sowie der einzelnen Schutzgebiete: Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht, FFH-Lebensraumtypen außerhalb von FFH-Gebieten und Biotopverbund. Dokumentation der untersuchten vorhabenbedingten Betroffenheit der planungsrelevanten Arten Farn- und Blütenpflanzen, Säugetiere mit besonderer Überprüfung des Vorkommens von Fledermäusen: Ökologie, Diagnose des Status im Gebiet, Empfehlungen und Prognosen. Außerdem besondere Erfassung von Vögeln mit Diagnose des Status im Gebiet, von Käfern und Schmetterlingen. Ergebnis mit CEF-/FCS-Maßnahmen sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Berücksichtigung der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsphase von Fledermäusen, Vorgaben für Beleuchtungsanlagen zum Tierschutz, insbesondere von Vögeln und nachtaktiven Insekten.
- Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflege, verkehrliche Erschließung, Geologie, Bodenschutz und Wassermanagement, Energieversorgung und Telekommunikation, Raumordnung und Bauleitplanung.
Erneute öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
Vom 31.03.2025 bis 02.05.2025
im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter https://www.dornstetten.de/buergernachrichten/. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten: gvv-stockburger@online.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Dornstetten, den 28.03.2025
gez. Bernhard Haas
Bürgermeister