28.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Freiflächen-PV-Anlage Eichen-Nord" Dornstetten

Hier finden Sie den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Bekanntmachung zum Bebauungsplan "Freiflächen-PV-Anlage Eichen-Nord" in Dornstetten

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen-Nord“, Dornstetten  

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

 

Der Gemeinderat Dornstetten hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-PV-Anlage Eichen-Nord“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.02.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der nachstehende Abgrenzungsplan vom 11.02.2025 maßgebend.

 

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage Eichen-Nord“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Dornstetten schaffen. Die PV-Anlage soll von der Bürgerenergie Schwarzwald eG errichtet werden und einen wesentlichen Beitrag zur Forderung nach erneuerbaren Energien und zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten.

Umweltbezogene Informationen

Neben dem Planentwurf sind folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 11.02.2025. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 11.02.2025.

 

Frühzeitige öffentliche Auslegung

 Der Vorentwurf des Bebauungsplans wird mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

 

                                         Vom 03.03.2025 bis 03.04.2025    

 

im Internet auf der Homepage der Stadt Dornstetten veröffentlicht unter  https://www.dornstetten.de/buergernachrichten/. Die Unterlagen können auch im Rathaus Dornstetten, Marktplatz 1 + 2, 1. Obergeschoss in 72280 Dornstetten während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse des Gemeindeverwaltungsverbands Dornstetten: gvv-stockburger@online.de). Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Verbandsbauamt, Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden. Stellungnahmen sollten die volle Anschrift die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Frist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Dornstetten, den 28.02.2025                                     

                                                                                          

    gez. Bernhard Haas

       Bürgermeister