23.06.2025

Informelles Interessenbekundungsverfahren zur Entwicklung eines Windparks auf kommunalen und privaten Flächen in den Windvorranggebieten WF5 und WF8 auf Gemarkung Dornstetten und Schopfloch

Auf den Gemarkungen Dornstetten und Schopfloch befinden sich die durch den Regionalverband Nordschwarzwald in der zweiten Offenlage ausgewiesenen Windvorranggebiete WF5 und WF8. Die beiden Kommunen Dornstetten und Schopfloch haben sich entschlossen, das Thema Windenergie proaktiv und gemeinsam anzugehen.

Die beiden Kommunen möchten daher nun in gegenseitiger Kooperation Angebote für die Entwicklung, den Bau und ggf. den späteren Betrieb eines gemeinsamen Windparks auf den kommunalen und privaten Flächen innerhalb der Windvorranggebiete WF5 und WF8 einholen. Die entsprechenden Flächen werden dabei im Rahmen eines informellen Interessenbekundungsverfahrens am Markt angeboten. Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei an dieser Stelle explizit hingewiesen.

Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 1. September 2025 um 15 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag und digital zu senden an:

Stadtverwaltung Dornstetten

z. H. Herr Jochen Köhler

Marktplatz 1, 72280 Dornstetten

 

Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Herrn Jochen Köhler, Stadtkämmerer der Stadt Dornstetten, Telefon: 07443/9620-20, E-Mail: jochen.koehler@dornstetten.de unverbindlich und kostenlos angefordert werden.