08.05.2023

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte

Antragsverfahren startet am 8. Mai 2023 mit Online-Portal

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg ab dem am 8. Mai 2023.


Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und  Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden.


Zur Härtefallhilfe wird parallel zum Start des Antragsverfahrens am 8.5.2023 eine Telefon-Hotline geschaltet. Über diese können Betroffene ohne Internetzugang den Antrag in Papierform anfordern. Auch im Onlineverfahren wird es die Möglichkeit geben, den Antrag herunterzuladen und auszudrucken. Wir empfehlen Antragstellerinnen und Antragstellern, das Onlineverfahren zu nutzen, da die Bearbeitung von Papieranträgen deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.


Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner - https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Unternehmen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) sollen als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg über folgenden Link beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte
Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.


Weitere Infos und Link zum Antragsverfahren:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte

Quelle: Gt-info Nr.: 09/2023

 

Ergänzung vom 11.05.2023: Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger für private Haushalte -
Telefonhotline geschaltet

Das Umweltministerium hat für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter: 0711 – 126 1600
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr.

Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.


Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.


Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?


Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
• Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
• Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der
Energieträger/Brennstoffe
• Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n)


Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.
Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen.